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» Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO «

Hallo zusammen!

Ich müsste das Eingangsthema nochmal in etwas abgewandelter Form aufgreifen, folgender Sachverhalt liegt vor:

Eine GmbH hat hier ein Gewerbe mit der Tätigkeit "Beton- und Maurerarbeiten aller Arten, Durchführung von Bauarbeiten" angemeldet. Nun hat die Handwerkskammer die Firma aufgefordert, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Dieser Verpflichtung wurde jedoch nicht nachgekommen. Wir (Gewerbebehörder der Stadt) wurden daraufhin von der Handwerkskammer gebeten, den Geschäftsführer zur Gewerbeabmeldung aufzufordern, da die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes nicht vorliegen.

Stehe hier nun etwas auf dem Schlauch... Kann ich den Geschäftsführer nun zur Abmeldung inkl. evtl. Bußgeldverfahren wg. nicht erfolgter Gewerbemeldung auffordern oder ist dies auch nicht möglich, da das Gewerbe ja noch tatsächlich ausgeübt wird?  Kopfkratz  



Gepostet am 24.01.2019 um 10:01 von:
Benutzer: Hochi89
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