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Guten Morgen,

wenn die gemeldete Wachperson sich als zuverlässig erwiesen hat, wird es bei uns so gehandhabt, dass eine formlose Mitteilung an das Bewachungsunternehmen erfolgt.

Diese hat in etwa folgenden Wortlaut:

Überprüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen nach § 9 Abs. 1 und 2 der Bewachungsverordnung (BewachV)


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Ihrer Meldungen vom 00.00.0000 zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen wurde über


Herrn/Frau Max/Maxi Mustermann geb.: 01.23.4567


eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz sowie eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
Die Auskünfte enthalten keine Eintragungen.

Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen wird gemäß Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenhei-ten im Land Brandenburg eine Gebühr erhoben.

Für die Festsetzung der Gebühr ist ein Bescheid als Anlage beigefügt.

Freundliche Grüße


Ich habe derzeit auch einige Wachpersonen zu überprüfen.
Für mich stellt sich die Frage, was man hier an Gebühren nehmen kann.
Unsere GebO gibt einen Rahmen von 25 EUR bis 210 EUR vor.
Dies gilt doch nur für einen Fall oder???

Nun habe ich 16 Fälle von einem Unternehmen und habe mir folgendes überlegt, um künftig hier eine Einheitlichkeit zu erreichen:

Gebührenbemessung
für die erste einfache Prüfung: 25,00 €
jede weitere: 20,00 €
für die erste erweiterte Prüfung: 30,00 €
jede weitere: 25,00 €

Ob das rechtlich haltbar ist? Wie macht ihr das?



Gepostet am 21.01.2019 um 10:59 von:
Benutzer: pfechner_sdt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113654#post113654


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