Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler
[U][B]vor[/B][/U] [U][B]Aufnahme[/B][/U] des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird.

warum benötigt man für diese Umsetzung ein automatisches Logout  verwirrt  

Wenn bei mir einer an 2 Novolinern spielt und mein Personal diese Vorgabe umzusetzen hat, müssen zwangsläufig 2 Identifikationsmittel
ausgegeben worden sein!!!

Das sollte doch ausreichen um in jedem Betrieb wo ein Kunde zwei
Novoliner spielt eine OWI zu schreiben!!!!



Gepostet am 20.01.2019 um 17:30 von:
Benutzer: Pit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113643#post113643


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