Forum-Gewerberecht

» Wechsel Komplementär bei KG «

Dem kann ich nur beipflichten.

Mag bei Kapitalgesellschaften die unveränderte HR-Nr. ein mehr als deutlicher Hinweis dafür sein, dass sich gewerberechtlich Relevantes nicht geändert hat, gilt das für Personengesellschaften so nicht, weil es bei denen immer auf den persönlich haftenden Gesellschafter ankommt.



Gepostet am 17.01.2019 um 08:06 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113590#post113590


Beitrags-Print by Breuer76