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Hallo,

ich denke gerade in diesem recht neuen Bereich muss man trennen ob es sich über sogenannte "Streamer" oder reine "Gamer / E-Sportler" handelt.

Die Beschreibung von RRSchwalb trifft es, bezüglich den E-Sportlern sehr gut. Auch hier sehe ich keine gewerbliche Tätigkeit. Ist genauso einzustufen wie die Fussballprofis, Tennisprofis usw.., die zwar Unsummen verdienen, aber entweder unselbständig beschäftigt sind (gibt´s auch inzwischen im E-Sport, bezahlt vom Sponsor, Verein usw.) oder nur die Preisgelder einstreichen.

Was für mich eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit ist, ist das Streamen von Spielen über Twitch, Mixer usw. oder das erstellen von Gaming-Videos, Anleitungen usw. auf YouTube. Hier werden zwar in Deutschland noch nicht die Summen erreicht, wie sie z.B. in USA gezahlt werden, aber die Nutzerzahlen und Gelder steigen auch in Deutschland immer weiter. Viele Jugendliche schauen heute kein reguläres Fernsehprogramm mehr, sondern schauen lieber Streams auf den gängigen Internetkanälen. Einige der Streamer sind hier so berühmt wie zu unserer Zeit die Filmschauspieler. Zuschauerzahlen von bis 100000 bei bekannten Spielen und Streamern sind auch in Deutschland keine Seltenheit mehr.

Auf jeden Fall interessantes Thema für die Bundesfachtagung.



Gepostet am 14.01.2019 um 09:22 von:
Benutzer: Maliklaus
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