Forum-Gewerberecht

» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

Vorab, dieses ist ein Gewerberechtsforum.

Es lebt vom Austausch und Input zwischen Aufstellunternehmen , Ordungsämtern sowie Steuer- und Strafverfolgungsbehörden. Eine kontroverse und sachliche Diskussion sollte jederzeit möglich sein, aber persönliche Anfeindungen ..... ?

Naja , es kommt mir halt manchmal so vor, als wäre das hier auch so, wie in anderen Foren...

Zum Thema :

Ich bin kein Freund dieser Pusher, weil ich darin auch ein Politikum sehe und weiteren Schaden von der Branche ( LEGALES ! gewerbliches Glückspiel ) abwenden möchte.

Letztlich werden wieder diverse Gegner des " kleinen Glückspiels " mit dem Finger auf die Aufsteller zeigen und behaupten können, es wird wiederholt alles versucht um gesetzliche Vorgaben zu umgehen.

Die Branche hat ja nach wie vor ein negatives Image. Ein Sebastian Schweinsteiger wird da schnell mal öffentlich zerissen, wenn er sich für faire Regeln einsetzt, weil er in dem Kontext sofort mit dem "verwerflichen" gewerblichen Glückspiel assoziiert wird.

Diese Verwerflichkeit hat ihre Ursache in Schlagworten wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, technische Manipulation, Spielsucht, Beschaffungskriminalität usw. sowie in der Tatsache, dass das Gewerbe lange Zeit von jedermann und als glückspieltechnisch ungelernte Privatperson ausgeübt werden konnte.

Aber über Stigmen und Techniken zur Bewältigung beschädigter Identität, kann man sich ja gerne mal an anderer Stelle unterhalten....

Zu den Fakten :

Der Paragraph 13 der Spiel.V. befasst sich ausschließlich mit dem Zulassungsverfahren ( Bauartzulassung für Spielgeräte ) der PTB !

Die in Absatz 7. genannten "Bedienvorrichtungen" für Einzahlung und Auszahlung sind fest verbaute Hardware- bzw. Software- Vorrichtungen der jeweiligen Bauart. Es wird dort beschrieben wie diese beschaffen sein müssen.

Ein loser, auf dem Gerät liegender "Drücker" ist demnach[B] keine Veränderung[/B] der Zulassung/Bauart, weil [B]kein Eingriff[/B] in die Hardware oder Software des Spielgerätes besteht.

Die physische Betätigung der "Einsätze" ( Damit ist nicht die Einsatztaste gemeint ! ) durch den Spieler, meint eigentlich die Starttaste, weil dann erst "Einsätze" verspielt werden.

Es ist leider etwas kompliziert, bedingt durch die Namensgleichheiten zwischen Verordnung ,der Tastenbenennung und dem Wort "Bedienvorrichtung" ....

WARUM eigentlich ein Tastendrücker ?

Dieser Punkt sollte im Jahr 2021 auch besprochen werden !

Das gewerbliche Glückspiel ist überreguliert. Das Monster "Mehrfachbespielung" wurde ja erst in den Spielhallen geschaffen und nun wurde eine "Einsatztaste" erfunden ( weil nicht mehr automatisch gebucht werden darf... ) , um damit weiter gegen ein " flüssiges Spiel " zu halten.

Wirklich Prima, da braucht man sich aber nicht wirklich darüber zu ärgern, das es solche Erfindungen gibt.

Übrigens : Eine Mehrfachbespielung gibt es in staatlichen Spielbanken und im Online Gaming Bereich so gut wie gar nicht.

Da kann Herr G.Meyer aus Bremen ja gerne mal darüber nachdenken warum das eigentlich nur in Spielhallen so ist. Aber ich glaube ich kenne die Antwort....Alle Spielsüchtig

Fazit :

Einen weiteren Attraktivitätsverlust braucht das gewerbliche Spiel sicher nicht. Aber einen "Tastendrücker" brauchten wir auch noch nie !  Weißnicht  

Spieler wandern dort hin ab, wo es ihnen leichter möglich ist ohne Beschränkungen und Beschneidungen zu spielen. Das ist anscheinend durch die Politik auch so gewollt.  Wand  



Gepostet am 13.01.2019 um 16:48 von:
Benutzer: NUK-Harburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113519#post113519


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