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» Tagesjournal geeinet zur Überprüfung der Einhaltung des Spielverbotes ? «

[quote][i]Original von Rooobert[/i]
Das Gerät "Spielt"laut Kontrollmodul jedoch auch wenn es keiner berührt , solange in irgendeinem von den 200 Spielen noch 5 Erfolg gespeichert sind , und das tagelang...  Weißnicht  [/quote]

Völlig unabhängig davon,
wenn ein Betreiber nach Feierabend seine Geräte nicht mehr probespielen, leeren, nachfüllen oder umbuchen dürfte,
würde ich empfehlen, die Sache gerichtlich klären zu lassen.
Mit aller Aussicht auf Erfolg.

Videoaufnahmen der Überwachung sind hilfreich!



Gepostet am 12.01.2019 um 16:52 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113509#post113509


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