Forum-Gewerberecht
» Progamer - Gewerbe nach GewO? «
Hallo aus Helmstedt,
als vielleicht nicht ganz ernst gemeinten Denkanstoß könnte man die Herangehensweise von @Jannes in seinem Post vom 08.01.2019 hinsichtlich seines "Kammerargumentes" bei den Datenschützern zu Hilfe nehmen.
Gibt es eine E-Sportlerkammer???????
Aber im Ernst: Ich sehe hier auch keine freiberufliche Tätigkeit sondern ganz gewöhliches Gewerbe nach der Gewerbeordnung. Meiner Ansicht nach sind alle Prüfpunkte erfüllt.
Mit Grüßen aus Helmstedt
Gepostet am 11.01.2019 um 08:38 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113475#post113475
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