Forum-Gewerberecht

» Progamer - Gewerbe nach GewO? «

Hallo aus Helmstedt,

als vielleicht nicht ganz ernst gemeinten Denkanstoß könnte man die Herangehensweise von @Jannes in seinem Post vom 08.01.2019 hinsichtlich seines "Kammerargumentes" bei den Datenschützern zu Hilfe nehmen.

Gibt es eine E-Sportlerkammer???????

Aber im Ernst: Ich sehe hier auch keine freiberufliche Tätigkeit sondern ganz gewöhliches Gewerbe nach der Gewerbeordnung. Meiner Ansicht nach sind alle Prüfpunkte erfüllt.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 11.01.2019 um 08:38 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113475#post113475


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