Forum-Gewerberecht

» Progamer - Gewerbe nach GewO? «

Was das streamen der eigenen Spiele angeht, um damit auf YouTube oder ähnlichen Plattformen Geld zu verdienen, da würd ich auch in Richtung gewerbliche Tätigkeit tendieren, sofern die Spieler auch Werbung für ihren Sponsor oder ähnliches machen.

Aber das bloße Spielen bei Tunieren oder in Ligen, auch wenn diese gesponsort werden und Preisgelder erspielen, dass is für mich nicht gewerblich.

Ein Musiker, der Liveauftritte macht handelt auch nicht gewerblich. "Ich weiß ist künstlerische Tätigkeit, aber die GewO hat halt diese Onlinestreamer und Gamer nicht auf der Rechnung"



Gepostet am 11.01.2019 um 06:50 von:
Benutzer: joerg2211
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