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Ich denke das es bei den "ProGamern" an der Gewinnerzielungsabsicht fehlt und wie zuvor erwähnt auch an der Dauer.
Das wäre vergleichbar mit einem Dartsprofi. Diese spielen auch Tuniere um ein gewisses Preisgeld. Sollte diese auch ein Gewerbe anmelden?


Der gewerberrechtliche Gedanke daran damit ernsthaft seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können ist wie eine Art Lottospiel. Zu mindest ist die Wahrscheinlichkeit dies wirklich zu schaffen mit Lotto vergleichbar.

Interessant finde ich eher den Gedanken des Streamers. D.h. Videos auf YouTube hochzuladen. Hier wird Geld verdient je nach dem wie viel Klicks man bekommt. Sollte man sehr viele Klicks haben, dann bekommt man Werbeangebote, Produktplacement etc...
Da wäre dann schon eher auf die Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer angelegt abzustellen.



Gepostet am 10.01.2019 um 12:22 von:
Benutzer: joerg2211
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