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@ Harald Paulus:
Es geht wohl um die ' Streifen ' .

Diese Daten können gelöscht werden.
Der Betreiber muss sie aber anderweitig aufbewahren und sie vorweisen können.

Ein Auslesegerät für das GSG hilft da nicht.

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Die TR5.2 Fiskaldaten werden auf einem Stick gespeichert und im Gerät.
Dafür gibt es kein spezielles Auslesegerät.
Hierbei handelt es sich um XML Dateien. ( täglich eine )

Eine Auswertung wird ohne eine Software dazu nicht möglich sein.
Wie diese zu verwenden ist, müsste doch in einem Handbuch dazu beschrieben sein ?



Gepostet am 10.01.2019 um 06:14 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113454#post113454


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