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[quote][i]Original von sunrise:[/i]Wie soll das denn gehen? Ich dachte die Daten sind jetzt endlich dauerhaft gespeichert.[/quote]
Nichts ist dauerhaft, auch wir nicht ...

Im Ernst: § 9a SpielV gibt Folgendes vor, wobei es sich um übliche Formulierungen aus GoBD handelt:
[quote]Das Spielgerät zeichnet nach dem Stand der Technik die von der Kontrolleinrichtung gemäß Nummer 8 erfassten Daten dauerhaft so auf, dass
a) sie jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind,
b) sie auf das erzeugende Spielgerät zurückgeführt werden können,
c) die einzelnen Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpft sind,
d) ihre Vollständigkeit erkennbar ist und
e) feststellbar ist, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen worden sind.[/quote]

Dabei heißt "dauerhaftt", dass immer aufgezeichnet wird, und ohne automatisches Löschen. Aber natürlich nicht unabhängig von dem Datenspeicher, der die Daten enthält.

Wie bei einem Computer in der Buchhaltung, der durch ein neues Modell ersetzt wird, kann man natürlich die Daten übertragen ("verschieben"). Dabei gehen die alten Daten verloren, nachdem die Kopie erstellt wurde. Noch besser ist es, man macht eine oder mehrere Sicherungen!

Das Verschieben der Daten [b]muss[/b] man spätestens dann tun, wenn man seine Kiste verkauft bzw. sie nach Vertragsende zurückgibt. Man sollte es aber nicht erst dann tun, denn wenn das GSG samt Datenspeicher zerstört wird (Brand in der Kneipe ...), dann kann die Schätzung drohen, wenn da nicht nur der akuell laufende Kassierzeitraum (samt dem dazugehörigen Bestand) fehlt.

Unabhängig, wo die Daten stehen: Aufgrund ihrer Struktur kann man nichts derart ändern/löschen/ergänzen kann, dass es nicht nachträglich noch aufgedeckt werden kann.



Gepostet am 09.01.2019 um 18:54 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
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