Forum-Gewerberecht

» Schröpfen und Aderlass «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

eine Arzthelferin war so eben bei uns und plant die Tätigkeit "Schröpfen" anzumelden.
Ich bin mir da nicht so sicher ob diese, wie es auf lateinisch heißt, [I]Ventosatio[/I], einfach so bedingungslos angemeldet werden kann.
Vielleicht hatte jemand im Forum einen ähnlichen Fall. Natürlich ist es mehr als Massage, aber bei weitem auch kein medizinischer Eingriff.

Vielleicht ist es mit den Tätowierstudios zu vergleichen. Die meldet man auch einfach und hofft, das Gesundheitsamt nimmt sich der Sache an. In Rheinland-Pfalz gab das Ministerium dazu aus, dass wir bei diesen Studios sicherheitshalber noch einmal eine Extrameldung an das Gesundheitsamt schicken.

Viele Grüße
[I]Jannes[/I]

[B]P.S.:[/B] Warum steht da auch Aderlass in der Überschrift des Threads? Nun, einfach um ihn interessanter klingen zu lassen!



Gepostet am 04.01.2019 um 11:48 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113400#post113400


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