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» Festsetzung von 2 identischen Spezialmärkten mit einer Genehmigung «

Hallo liebe Forengemeinde     ,

bei mir wurden in einer großen kreisangehörigen Stadt in NRW seitens eines Veranstalters zwei identische Spezialmärkte („Modellbahn“) für 2019 (einer im Frühjahr und einer im Herbst) beantragt.

Großartige Unterschiede im Umfang der Veranstaltungen, die jeweils im gleichen geschlossenen Veranstaltungsraum stattfinden, gibt es nicht.

Bisher hat der Veranstalter hier nur einen Markt im Jahr durchgeführt.

Nun überlege ich, ob ich die beiden nahezu identischen Veranstaltungen mit einer Festsetzung genehmigen kann. Hier dann auch entsprechend nur einmal Gebühren, da diese ja nach Aufwand berechnet werden. Da möchte ich dann aber ca. eine Stunde mehr in Rechnung stellen, da für den zweiten Termin ja auch noch Abstimmungen erforderlich sind – aber halt nicht die doppelte Gebühr.

In § 69 steht ja nur, dass die Behörde auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung für jeden Fall der Durchführung festsetzt. Das können meiner Meinung nach dann ja auch direkt zwei sein.

Die Gebühren werden ja auch nur für den reinen Verwaltungsaufwand erhoben und dann nicht für ggf. erfolgende Kontrollen vor Ort.

Kann / muss ich das so machen oder bleibt mir auch die Möglichkeit jeden Markt für sich festzusetzen? Die stehen halt beide nur im gleichen Antrag …

Wer hat hier eine Meinung zu?

 Danke   und Grüße
papasskg



Gepostet am 02.01.2019 um 12:55 von:
Benutzer: papasskg
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