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[quote][i]Original von eszet[/i]
Sind die Spiele jünger als 70 Jahre sind sie nicht Gemeinfrei.
Es greift das UrhG.  Lesen  

.[/quote]

Yep,

nach meinen Informationen die ich mir jetzt eingeholt habe, ist das wohl der Knackpunkt !

Gibt auch noch ein paar andere Anforderungen an das Gerät, die sind allerdings technischer Art aber ebenso wichtig.

Also geht nicht, gut dass wir drüber gesprochen haben.    



Gepostet am 28.12.2018 um 20:36 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113372#post113372


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