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[quote][i]Original von PeterSt[/i]
[quote][i]Original von petergaukler:[/i]
ist ein Kampfspiel und kostet daher extra viel VG.-Steuer[/quote]
Gut, dass Smartphones keinen Münzeinwurf haben ...

Im Ernst: Als TV-Gerät braucht das Gerät eine [URL=http://www.automaten-selbstkontrolle.de]ASK-Plakette[/URL]. Diese Anforderung gilt m.W. noch immer (auch wenn aus anderen Zeiten).
Bekommt das Gerät keine rote Plakette (Hersteller/Importeur fragen!), stehen die Chancen auf eine normale Veranlagung für die Vergnügungssteuer nicht schlecht (keine Gewaltverherrlichung). Siehe [URL=http://www.automaten-selbstkontrolle.de/ask-steuer.pdf]hier[/URL].[/qu
ote]

...alles schön erklärt mit der ASK.

Aber es gibt nunmehr - seit 2006 - den § 6 a SpielV.
Kann man mehr als 6 Freispiele erzielen, dann ist die Aufstellung des Gerätes zu untersagen.

Grüße



Gepostet am 27.12.2018 um 22:05 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113363#post113363


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