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[quote][i]Original von sunrise[/i]
Dieses Gerät darf selbstverständlich aufgestellt und betrieben werden. Das ist ein erlaubtes Unterhaltungsgerät ohne Gewinnmöglichkeit.
Ob das Gerät die pauschale Vergnügungssteuer einspielt sei dahingestellt.[/quote]


Genau !

ist ein Kampfspiel und kostet daher extra viel VG.-Steuer



pg.



Gepostet am 27.12.2018 um 21:15 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113361#post113361


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