Forum-Gewerberecht

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Dieses Gerät darf selbstverständlich aufgestellt und betrieben werden. Das ist ein erlaubtes Unterhaltungsgerät ohne Gewinnmöglichkeit.
Ob das Gerät die pauschale Vergnügungssteuer einspielt sei dahingestellt.



Gepostet am 27.12.2018 um 21:08 von:
Benutzer: sunrise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113360#post113360


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