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Gibt es gegen ein solches reines Unterhaltungsgerät irgendwelche Bedenken?
Gespeichert sind ca. 2000 alte Spiele.
Gerät würde mit Münzeinwurf betrieben .
Kein Internetanschluss.

Nur die alten Spiele von damals.



Gepostet am 27.12.2018 um 17:44 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113352#post113352


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