Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von PeterSt[/i]
[quote][i]Original von elyesa:[/i]
Ich weiß nicht, ob der Drücker als Zusatzgerät für die Bauartzulassung einer GSG angesehen werden kann. [...][/quote]
Ein Drucker, egal welcher, ist zugelassen, weil er die normierte VDAI-Schnittstelle nutzt und diese rückwirkungsfrei ist. (...)
[/quote]



Jetzt musste ich grade schmunzeln...    

Vergleiche : "Drücker" und "Drucker."



Gepostet am 27.12.2018 um 14:35 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113348#post113348


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