Forum-Gewerberecht

» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

Moin,

[B]§13 Satz 7 SpVO[/B]

[B]Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.[/B]

Wie wird das aufgefasst, kein Anderer darf für den Spieler drücken? Nicht mal ein Freund der nicht spielt? In Bezug auf den Drücker, was wenn der Drücker vom Spieler mitgebracht wird? Und er es für sich drücken lässt?

Hmmm, es ist schwierig eindeutig es auszulegen.

[B]Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.[/B]
[B]Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.[/B]

Ich weiß nicht, ob der Drücker als Zusatzgerät für die Bauartzulassung einer GSG angesehen werden kann. Denn es hat direkten Bezug mit der GSG. Zumindest könnte man es auch in anderen Bereichen zum Einsatz kommen lassen.

Gruss



Gepostet am 27.12.2018 um 09:33 von:
Benutzer: elyesa
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