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So sah ich das einst auch, und genauso argumentierte ich damals....ich bekomme es leider nicht mehr hin, wie da nochmal im über den WS-Bescheid hinaus argumentiert wurde, aber ich habe in Erinnerung, dass man den § 14 GewO nicht als Rechtsgrundlage zwecks Regelung im VA ansehen kann. Irgendwie so...ich hatte es aber auch nie wirklich verstanden. Aber wenn man vom KRA schriftlich sowas kriegt, dann hält man sich ja dran.

Ich werde mir jedenfalls nächstes Jahr das Ganze nochmal vorknöpfen und mich eingehend damit beschäftigen (dieses Jahr wird das nix mehr    ) und meine Praxis dann ein bissl anpassen.



Gepostet am 20.12.2018 um 10:17 von:
Benutzer: Roesje
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