Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Schön, dass das BVerwG auf meiner Seite ist.    

Und natürlich enthält das Schreiben eine Regelung, nämlich die Aufforderung zu einem bestimmten Tun, nämlich der Vornahme der Anmeldung. Und wenn es so ist, dass eine unterlassene Anmeldung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann, setzt das ja die Existenz eines Verwaltungsaktes voraus.

Weiterhin kann die Behörde ja auch Meldungen zurückweisen, soweit es sich beim angemeldeten Gegenstand nicht um ein Gewerbe handelt. Das setzt natürlich mindestens mal eine summarische Prüfung sehr wohl voraus.

Da passt also so einiges nicht bei der Einlassung des KRA.



Gepostet am 20.12.2018 um 08:37 von:
Benutzer: Civil Servant
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