Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Zur Aufforderung zur Anmeldung:

Es wird ein Tun von einer konkreten nat. o. jur. Person, gestützt auf eine Vorschrift des öffentlichen Rechts gefordert und dieses Tun kann mittels Zwangsgeld durchgesetzt werden. Wieso sollte das kein VA sein???

Ob hingegen die Abmeldung v. A. w. VA ist, halte ich nicht für ausgemacht. Der VGH Mannheim hat ausgeführt:
[I]"... eine weitergehende Regelungswirkung und damit der Charakter eines Verwaltungsaktes kommt weder der Bescheinigung noch deren Ablehnung zu."[/I]

(VGH Mannheim, Urt. v. 06.06.2007 - 6 S 1590/06, Rn. 20)



Gepostet am 19.12.2018 um 09:53 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113268#post113268


Beitrags-Print by Breuer76