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 Moin  

Ich möchte mich hier auch mal dranhängen und das Thema erneut ausgraben.

Ich bin bisher bei Abmeldungen v.A.w. wie folgt vorgegangen:

1. Schritt: nach Hinweis/Kenntnis, dass Betrieb aufgegeben wurde, an der Betriebsstätte nichts mehr läuft entspr. Ermittlungen

2. Schritt: Aufforderung zur Abmeldung mit Fristsetzung und dem Hinweis, dass es sich bei Nichtanzeige um eine Owi handelt, die geahndet werden kann

3. Schritt: Nach Fristablauf erneute Aufforderung mit Anhörung und erneuter Fristsetzung sowie Androhung, dass nach Aktenlage entschieden wird, wenn keine Abmeldung oder sonstige Reaktion kommt und das Gewerbe v.A.w. abgemeldet wird. Erneuter Hinweis auf OWI-Verfahren.

Jahrelang habe ich es so gemacht, dass - wenn ich den Gewerbetreibenden grds. erreichen konnte, aber keine Reaktion erfolgt, das Gewerbe dann v.A.w. abgemeldet habe und gut war.

Da sich die Nichtreaktionen der Leute jedoch massiv häufen (scheint zum kollektiven Zeitgeist geworden zu sein, dass man Behörden einfach ignoriert ;-) ) bin ich dazu übergegangen, im Nachgang noch ein Verwarngeld bzw. Bußgeld zu schicken.

Da wir in RLP nun einen Gebührentatbestand für Abmeldungen v.A.w. haben, den es vorher nicht gab, möchte ich meine Vorgehensweise nochmals überarbeiten.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Abmeldung v.A.w. eigentlich ein VA ist. Allerdings sind die Aufforderungen zur Anzeige nach § 14 kein VA (rechtlich geprüft von unserem KRA - da ich einst am Anfang meiner Tätigkeit die Aufforderungen mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen hatte und entspr. "Anschiss" kassiert habe).

Deswegen tappe ich ein wenig im Dunkeln, wie so ein VA im Rahmen einer Abmeldung v.A.w. aufgebaut sein soll? Die Sache mit dem Zwangsgeldverfahren bei Abmeldungen halte ich auch für unsinnig und auch nicht zielführend. Mit Zwangsgeldandrohungen sowie Festsetzungen werde ich bei Abmeldungen definitiv nicht anfangen, wenn ich die Möglichkeit der Abmeldung v.A.w. habe.

Also die Frage, ob jemand einen VA für mich hat, der nicht mit dem Zwangsgeldverfahren verknüpft ist, aber eine Verfügung Abmeldung v.A.w. darstellt?

 Danke  



Gepostet am 19.12.2018 um 08:18 von:
Benutzer: Roesje
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