Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin  ,

ich Stimme den Kollegen aus NRW und Niedersachsen ebenfalls zu.
Der ehemalige Ministerialbeamte aus dem Brandenburgischen Wirtschaftsministerium hat u. a. auch noch mit Schreiben vom 13.10.2011 an die Kreisordnungsbehörden nachfolgenden Sachverhalt mitgeteilt:
"Aus gegebenen Anlass bitte ich Sie nochmals darauf hinzuweisen, dass die Rundschreiben nur für den dienstlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht an dritte weitergegeben werden sollen.
Sollten Sie mit dem Inhalten konform gehen, können Sie gern Teile daraus für Ihre Argumentation entnehmen".

Beste Grüße und Wünsche für die Woche mailt VoPi aus "Struceberch"



Gepostet am 17.12.2018 um 14:12 von:
Benutzer: VoPi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113248#post113248


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