Forum-Gewerberecht
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Die Zurückweisung wegen fehlender Handwerkskarte finde ich sehr bedenklich. Setzt dies doch voraus, dass die Gewerbebehörde die Kenntnis hat, innerhalb von drei Tagen nur auf Grund der Papierlage zu beurteilen, ob tatsächlich ein Vollhandwerk vorliegt oder nicht.
Würde ich definitiv nicht machen!
Aber gut, wenn Euer Ministerium es so möchte...
Viele Grüße
VeSa
Gepostet am 17.12.2018 um 09:40 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
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