Forum-Gewerberecht

» Beschreibung der anzuzeigenden Tätigkeit «

Von unserem Ministerium haben wir zu diesem Punkt ein Rundschreiben erhalten, mit folgenden Inhalt Auszug-Zitat:
"Die Gewerbeanzeige ist zurückzuweisen und die Bescheinigung zu versagen, wenn
- die Anzeige unvollständig ist,
- die Anzeige formell fehlerhaft ist,
- die Angaben zu der angemeldeten Tätigkeit so ungenau sind, dass daraus nicht die Art der Tätigkeit eindeutig ersichtlich ist und insbesondere nicht festgestellt werden kann, ob diese Tätigkeit grundsätzlich einer Erlaubnispflicht unterliegt,
- es sich bei der angezeigten Tätigkeit um kein selbstständiges Gewerbe handelt oder
- entgegen § 16 Abs. 1 Satz 1 HwO für ein zulassungspflichtiges Handwerk nicht gleichzeitig die Handwerkskarte vorgelegt wird"



Gepostet am 14.12.2018 um 09:34 von:
Benutzer: jaenickV
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113211#post113211


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