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» Führungszeugnis und GZR-Auskunft aushändigen? «

   

Wir handhaben das hier auch nicht so streng und geben auf Wunsch das Original zurück und behalten eine Kopie für uns mit dem Vermerk "Original lag vor". Ganz ehrlich, bislang kam das nur bei Erlaubnisverfahren vor und die FZ und GZR hatten lediglich den Vermerk "Keine Eintragungen" darin. Oft benötigen die Antragsteller die Unterlagen wie schon angemerkt auch für parallel laufende Erlaubnisverfahren.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 13.12.2018 um 15:55 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113201#post113201


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