Forum-Gewerberecht

» Führungszeugnis und GZR-Auskunft aushändigen? «

Würde das Pferd gerne mal von hinten aufzäumen. Wenn wir den Spieß umdrehen, dann kann der Gewerbetreibende doch jederzeit Akteneinsicht in den Verwaltungsvorgang beantragen, der auf Grund von § 38 angelegt wurde (ja, auch wir heften einfach nur die beiden Papiere zusammen mit der Gewerbemeldung ab, ggf. mit einem kurzen handschriftlichen Vermerk). Und schwupp, hat er die Akte und kann sich eine Kopie der entsprechenden Zeugnisse anfordern.
Ich habe die Situation bisher nicht gehabt, aber ich denke schooon, dass es möglich/zulässig sein dürfte, ihm eine Kopie auszuhändigen. Das Original würde ich natürlich auch nie aus der Hand/Akte geben.



Gepostet am 12.12.2018 um 17:02 von:
Benutzer: VeSa
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