Forum-Gewerberecht

» Führungszeugnis und GZR-Auskunft aushändigen? «

 Moin   Josefine!

Grundsätzlich handhaben wir es so, dass in allen gewerberechtlichen Angelegenheiten die Auskünfte (sowohl FZ als auch GZR-Auskunft) einbehalten werden. Jedoch wird jedem Bürger(in) die Möglichkeit der Einsichtnahme, sowie die Anfertigung einer Kopie gestattet (außer behördliche Auskünfte selbstverständlich).

Mit besten Grüßen aus dem hohen Norden!



Gepostet am 11.12.2018 um 15:18 von:
Benutzer: Schilli92
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113157#post113157


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