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Hallo Kollege bernddasbrot!

Ihnen stehen vor allem die Mittel des § 29 GewO zur Verfügung.

Wurde auch schon mal recht ausführlich [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5946#post5946]hier[
/URL] erörtert.

Falls noch weitergehende Fragen bestehen: Persönliche Nachricht (PN) genügt.

Viele Grüße
Frank F. aus K.



Gepostet am 06.02.2007 um 13:19 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11309#post11309


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