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Nichts geht mehr bei den Steuern auf Glücksspielautomaten in Köln. Zumindest fast nichts.
Bis zum 15. Oktober nahm das Steueramt nur mickrige 2060,87 Euro der Glücksspielsteuer ein. Zum Vergleich: Von 2014 bis 2016 waren es pro Jahr noch üppige 16,3 bis 18,2 Mio. Euro!
Warum? Auf Anfrage sprach die Stadt erst davon, es gebe Rechtsstreitigkeiten mit Automaten-Betreibern wegen des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages. Deshalb hätten Steuern nicht immer eingetrieben werden können.
Doch ein internes Papier der Kämmerei, von dem zuerst die „Kölnische Rundschau“ berichtete, zeichnet ein ganz anderes Bild. Demnach fehlt es der Stadt zur Zeit schlicht an Personal, um die Steuern für die rund 987 steuerpflichtigen Automaten einzutreiben.

In der Mitteilung der Kämmerei an den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates heißt es, sieben neue Mitarbeiter würden derzeit eingearbeitet: „Die für die Einarbeitung notwendigen Kapazitäten gehen zu Lasten der Veranlagungstätigkeit.“ Überprüfungen der abgegebenen Erklärungen seien aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Erst wenn der Rückstand aufgeholt sei, könne dies wieder geleistet werden.
Die Aufholarbeit wird riesig: Pro Automat werden jährlich vier Veranlagungen fällig (eine pro Quartal). Allein aus dem laufenden Jahr sind noch 2968 Veranlagungen offen, aus den Jahren 2014 bis 2017 weitere 4171.

„Es kann nicht sein, dass die Stadt einen solchen Berg an nicht eingetriebenen Glücksspiel-Steuern vor sich herschiebt. Es drohen Steuerausfälle in Millionenhöhe“, sagt SPD-Ratsfrau Monika Möller. Die Stadtverwaltung müsse endlich aktiv werden. „Es geht um Geld, das wir an vielen Stellen dringend brauchen. Zudem hat diese Steuer nicht nur eine Einnahmefunktion, sondern soll auch den Markt regulieren. Dafür muss sie aber auch wirksam erhoben werden.“
Damit der Stadt das Geld nicht ganz durch die Lappen geht, muss sie sich beeilen: Hat ein Automaten-Betreiber eine Steuererklärung abgegeben, darf sie nur vier Jahre rückwirkend Steuern eintreiben...

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Gepostet am 07.12.2018 um 22:30 von:
Benutzer: räubertochter
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