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» Handelsvertreter/in nach §§ 92, 84 HGB trotz Eintragung Führungszeugnis «

Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zum Bankkaufmann und habe im Anschluss der Ausbildung die Möglichkeit, als Handelsvertreter/in nach §§ 92, 84 HGB im Rahmen des Bausparkassengeschäfts zu arbeiten.

Jedoch kam es während der Ausbildung zu einer Eintragung aufgrund einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug. Zwischen der Verurteilung und der Tatbegehung liegen in etwa 2 1/2 Jahre.

Ich gehe davon aus, dass die "Zuverlässigkeit" meinerseits dadurch nicht mehr gegeben ist. Ich habe diesbezüglich bereits bei der IHK angerufen und um Rat gebeten. Der entsprechende Sachbearbeiter gab mir die Auskunft, dass in diesen Fällen individuell entschieden wird.

Wenn ich es richtig verstanden habe, erhält zum einen der Arbeitgeber, die IHK und das örtliche Landratsamt das Führungszeugnis.

Nun ist die Frage, ob ich dieses Thema vollständig abschreiben sollte oder ob es tatsächlich noch eine Möglichkeit für mich gibt, in diesem Beruf tätig zu werden.

ich freue mich über jede Antwort



Gepostet am 06.12.2018 um 11:37 von:
Benutzer: ughanda
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