Forum-Gewerberecht

» Veränderung der zugelassenen Bauart? «

Es gibt nur eine Bauart, die inhaltlich alle Möglichkeiten für Spielhandlungen umfasst.

Die Merkmale, die nicht verändert werden dürfen, sind im Zulassungsschein aufgeführt. Dazu gehört auch, solche Beschriftungen nicht abzudecken.

Zusätzliche Pappaufsteller, z.B. mit der Aufschrift "Neu", oder ein Aufkleber "Annahme 50 EUR gesperrt", sind sicher keine Veränderung der Bauart. Auch nicht der Aufkleber, wie er auf dem Bild erkennbar ist.



Gepostet am 06.12.2018 um 10:19 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113028#post113028


Beitrags-Print by Breuer76