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Hallo!
Ich bin genauso erschrocken wie Du. Nur habe ich noch keine Presseanfrage
!
Die angesprochenen Wohnungsvermittler sind doch unsere 34c-Erlaubnisinhaber, oder liege ich da falsch.
Wenn dem so ist, macht die Zuständigkeit eigentlich Sinn.
Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar
Gepostet am 06.12.2018 um 07:04 von:
Benutzer: Vollmar-HEF
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113015#post113015
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