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Hallo!

Ich bin genauso erschrocken wie Du. Nur habe ich noch keine Presseanfrage  smile  !
Die angesprochenen Wohnungsvermittler sind doch unsere 34c-Erlaubnisinhaber, oder liege ich da falsch.
Wenn dem so ist, macht die Zuständigkeit eigentlich Sinn.

Grüße aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar



Gepostet am 06.12.2018 um 07:04 von:
Benutzer: Vollmar-HEF
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113015#post113015


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