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Hallo,
Komparsen werden heute als Kleindarsteller bezeichnet. Der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende definiert Kleindarsteller so:
"...Kleindarsteller sind Filmschaffende, deren darstellerische Mitwirkung die filmische Handlung nicht wesentlich trägt und die ihr kein eigenpersönliches Gepräge gibt..."
Wenn die Person tatsächlich selbständig ist, würde ich eher zur Gewerbe-Anmeldung tendieren, da aufgrund der unwesentlichen darstellerischen Mitwirkung, der künstlerische Aspekt in den Hintergrund rückt.
Gruß
HBinder
Gepostet am 05.12.2018 um 17:23 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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