Forum-Gewerberecht

» Wohnvermittlungsgesetz «

Mit Schrecken habe ich festgestellt, dass die Landkreise in Hessen für das [COLOR=blue][B]Wohnvermittlungsgesetz[/B][/COLOR] zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist ([URL]https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.h
tml#docid:7251456,2,20150101[/URL]).

Nun haben wir eine Presseanfrage, ob wir hier bereits tätig waren und was da so abgeht. Wir sind da unerfahren. Uns liegt bisher kein Fall vor.

Wie ist das bei anderen Behörden?



Gepostet am 05.12.2018 um 09:17 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112997#post112997


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