Forum-Gewerberecht

» Teilnehmerlisten zwingend erforderlich «

Die Vorschrift ist wohl so zu verstehen, dass die 25% gewerblichen Teilnehmer eine Festsetzung erfordern.

In der Tat: Sind 100% private Leute, die ihre Dachbodenfunde verticken, ist das kein Fall für die GewO, sondern nur für das Feiertagsrecht.


Bitte: Solche Anfragen bitte künftig im geschlossenen Forenbereich posten.    



Gepostet am 30.11.2018 um 11:52 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112914#post112914


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