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» Gewerbeabmeldung von Amts wegen - Reisevisum «

Eine Abmeldung v. A. w. kommt nur in Betracht, wenn die Aufgabe des Geschäftsbetriebes eindeutig feststeht und vertretungsberechtigtes Personal nicht greifbar ist. Es steht m. E. auch nirgendwo, dass der GF hier ansässig sein muss.

Mir behagen solche Fälle auch nicht. Allerdings kommt es nur auf die Rechtslage an.

In dem Fall kann vielleicht auch noch die Ausländerbehörde gehört werden.

Es kann sinnvoll sein, sich an den Eigentümer des Betriebsgrundstückes zu wenden, soweit das eine andere Person ist.



Gepostet am 30.11.2018 um 11:43 von:
Benutzer: Civil Servant
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