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» 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte «

@ PeterSt

"früher war alles besser" ?


Was ich an den "Alten" sehr geschätzt habe, heute noch schätze ist, dass sie sich mit den Urteilslagen sehr gut auskannten und auch streitbar höchstrichterliche Entscheidungen erreichten.

So kann man nämlich nachlesen.............

"..............Bei einem Geldspielgerät mit modifizierter Zehnervorlage,
das die Erfordernisse des § 11 Abs. 1 SpielV
erfüllt, besteht keine Gefahr - jedenfalls keine wesentlich
größere Gefahr als bei einfachen Geldspielgeräten -, daß
der Spieler unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit erleidet.


Der Unterschied besteht lediglich darin, daß der
Spieler bei dem einen Gerät für zehn Spiele im voraus
zahlen kann, beim anderen vor jedem Spiel eine Münze
einwerfen muß. Dies mag sich dahin auswirken, daß im
Einzelfall an einem Geldspielgerät mit Zehnervorlage mehr
Einsätze gemacht werden, als wenn es etwa alle 15
Sekunden durch den Einwurf einer Münze bedient werden
müßte.

Ob dadurch der Spieltrieb gefördert wird, kann auf
sich beruhen. Selbst wenn dies der Fall wäre, dürfte die
Rechtsverordnung nicht den Inhalt haben, den sie nach
Ansicht der Beklagten hat.

Denn zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebes und zu den anderen in § 33f
Abs. 1 GewO genannten Zwecken darf die Zulassung von
Geldspielgeräten nur eingeschränkt werden, sofern die
Gefahr besteht, daß der Spieler unangemessen hohe
Verluste in kurzer Zeit erleidet................"



Und der §33f heutzutage heißt

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutze der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes................"



Gepostet am 27.11.2018 um 15:52 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112819#post112819


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