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» 2018-11-23 Der Spiegel 48/2018 Zocken Ohne Limit «

[quote][i]Original von tfis:[/i]
Die PTB prüft das, was sie prüfen soll.

Das was geprüft werden soll steht im Gesetz.
[/quote]
Völlig richtig. Und das Gesetz, auch wenn es sich nur um eine Verordnung handelt, ist widersprüchlich, wie die Bundesregierung selbst festgestellt hat:

[quote]Eine erste Bewertung des Maßgabebeschlusses zeigt, dass sich erhebliche Vollzugsprobleme bei der Bauartzulassung von Spielgeräten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ergeben könnten. Zudem scheint der Beschluss in sich in Teilen widersprüchlich und inkonsistent zu sein. Gegenüber einzelnen Forderungen des Maßgabebeschlusses könnten darüber hinaus verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung landesrechtlicher Regelungen in das bundesrechtliche Bauartzulassungsverfahren, hier könnte eine verfassungsrechtlich unzulässige Vermischung von Bundes- und Landesrecht vorliegen.[...][/quote]
Quelle: Bundestagsdrucksache 17/14712, Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 5. September 2013, S. 41, [URL=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714712.pdf#page=51]online[
/URL]



Gepostet am 26.11.2018 um 22:58 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112809#post112809


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