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» 2018-11-23 Der Spiegel 48/2018 Zocken Ohne Limit «

[quote][i]Origiinal von gmg:[/i]
Zu den Spieleinsätzen zählen nicht nur die in den Spielautomaten eingeworfenen Bargeldbeträge, sondern auch Gewinne, soweit sie sich der Spieler nicht auszahlen lässt, obwohl er dies könnte, sondern unmittelbar zum Weiterspielen verwendet, und zwar auch beim Spiel mit geldwerten Spielpunkten sagt der BFH (Bundesfinanzhof) bereits im Jahr 2011.[/quote]
Eben! Wer lesen kann, ist mal wieder klar im Vorteil:

Wie hätte sich der Spieler etwas auszahlen lassen können? Bei "Punkten"/Erfolg/Energie gibt es keine Auszahlung. Selbst beim zufallsabhängigen "Collecten" werden innerhalb eines Tages nicht, wie der SPIEGEL [b]log[/b] "mehrere Zehntausend Euro" erreicht, die man als "verziockt" werten könnte.

Wieder mal ist ein Versuch gescheitert, die Aussage des SPIEGEL-Artikels als wahr zu erläutern. Das schafft höchstens der Pressestab von Donald Trump ...

Es wurde schlicht etwas angezeigt, das nie eine Chance hatte, realisiert zu werden:
[IMG]https://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=6236[/IM
G]


Aber: [i]Ceterum censeo Novomachina esse delendam[/i]



Gepostet am 26.11.2018 um 09:23 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112794#post112794


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