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» 2018-11-23 Der Spiegel 48/2018 Zocken Ohne Limit «

[quote][i]Original von gmg[/i]
Zu den Spieleinsätzen zählen nicht nur die in den Spielautomaten eingeworfenen Bargeldbeträge, sondern auch Gewinne, soweit sie sich der Spieler nicht auszahlen lässt, obwohl er dies könnte, sondern unmittelbar zum Weiterspielen verwendet, und zwar auch beim Spiel mit geldwerten Spielpunkten sagt der BFH (Bundesfinanzhof) bereits im Jahr 2011.


Gut gefällt mir der Satz im Artikel des SPIEGELS, in welchem über das Punktespiel gesprochen wird:

Zitat on
Die neue Spielverordnung sollte dieses "Punktespiel" unterbinden - doch die Automatenhersteller haben schlicht neue Namen erfunden und rechnen anders um.
Gas es bisher für eine Euro 100 Punkte, so können nun per Zufallsgenerator auch 99 oder 101 Spielkredite angerechnet werden. und schon ist die Verordnung ausgehebelt.
Zitat off

Mit klaren einfachen Worten hat der SPIEGEL diesen Sachverhalt geschildert!

Grüße[/quote]




re,


daher sind nun 2 eigene spiele in einem gerät vereint = 1 gehäuse system = 2 spielelemente oder ?  Weißnicht  



Gepostet am 26.11.2018 um 09:13 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112793#post112793


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