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Hallo an alle

Ich hab mal eine frage zur Gaststätten VO Rheinland-Pfalz

Auf einem Gelände im Außenbereich steht ein Gebäude in dem ein Getränkeautomat und ein Kaffeeautomat stehen im. Freien sind einige Sitzgelegenheiten. Der Besitzer betreibt eine Imkerei auf dem Gelände, Verkauft seinen Honig und bietet Führungen zum Thema Bienen an. Bei den Sitzplätzen zeigt der Besitzer angeblich seine Bienen.
Die Automaten sind frei zugänglich und werden von einem Aufsteller betrieben.
Die Diskussion über Genehmigungen, die man Braucht oder nicht, war schon Interessant.
Ist das schon eine Gaststätte oder nicht? Welche Genehmigung brauchen Sie.

Viele grüsse



Gepostet am 25.11.2018 um 17:17 von:
Benutzer: Hape25
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112789#post112789


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