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» 2018-11-23 Der Spiegel 48/2018 Zocken Ohne Limit «

da ich nun den spiegelbericht gelesen habe ,
komme ich zu dem ergebnis ,
dass die umwandlung in einen zweiten speicher das problem darstellt (geld in einheiten)
von diesem speicher darf nun in max.200er schritten a ca. .3 sekunden pro dreh der einsatz abgebucht werden !

streng genommen sollte auch der zweite speicher mit einer zeitbegrenzung a5sek.=20 max 200 alle 50 sek. versehen werden
und dieses ohne abspielautomatik

so würde man auf jeden fall (zumindest nüchtern betrachtet)dem gesetz entsprechen !



gruss pg.



Gepostet am 24.11.2018 um 13:00 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112761#post112761


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