Forum-Gewerberecht

» 2018-11-23 Der Spiegel 48/2018 Zocken Ohne Limit «

@petergaukler:

Natürlich kann man eine SPIEGEL-Exegese betreiben, wie es sonst bei Büchern üblich ist, die 1400, 1900 oder über 2500 Jahre alt sind.

Erster Vorschlag: Da steht "verzocken oder gewinnen". Die Aussage ist bereits richtig, wenn einer der beiden Verben zu einer wahren Aussage führt. Nur wer liest das so? Und wer sind hier im Forum (schon vergessen?) üblicherweise die vemeintlichen Erklärer des Gemeinten? Quasi frei nach § 133 BGB: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

Vom BGB zurück zur SpielV. Deren § 13 Nr. 4 sagt: "Die Summe der [b]Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne)[/b] darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen."

Abseits jeder Lebenswirklichkeit könnte man natürlich bei 20 Ct Einsatz alle 5 sec und einem Gewinn in durchschnittlich gleicher Höhe (also Quote = 100 %) auf die Idee kommen, von einem "Stundenverlust" von 12*60*0,20 = 144 Euro zu sprechen. Klarer Verstoß der SpielV oder des dort Gemeinten?

Nein. Bei aller Kritik an Novo ("Ceterum censeo Novoginem esse delendam" ?). Eine solche Exegese ist schlicht Quatsch.



Gepostet am 24.11.2018 um 12:28 von:
Benutzer: PeterSt
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