Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

PS.
Habe gestern eine erste Aufnahme von dem "Just-In-Time-Tastendrückautomaten" gesehen...
Kostet nur nen Fuffi. Da geht was!
Habe mir schon einmal dazu ein mündliches Kurzgutachten besorgt:
1) Verwendung /Installation (auch Aufsetzgen gilt bereits als Installlation) durch den Aufsteller --> Veränderung der zugelassenen Bauart.
2) Nutzung und / oder Verwendung durch den Spieler--> illegales Glücksspiel an der nicht mehr zugelassenen Bauart....

Ich werde ihn suchen (lassen)...
Versprochen.



Gepostet am 22.11.2018 um 15:47 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112722#post112722


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