Forum-Gewerberecht

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Zur Erinnerung aus einer "Denkschrift" vom 30. Juni 2017:
[Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung]

Hintergrund dürfte sein, dass diese [neuen] Geräte im Vergleich zu Geräten mit „alter“ Bauartzulassung dem Spieler vor allem wegen [B]der Herabsetzung der Gewinngrenze[/B], der Einführung einer Spielpause nach drei Stunden Spielbetrieb sowie des Verbots der so genannten Automatiktaste geringere Spielanreize bieten.....

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird vor diesem Hintergrund zum 30. Juni 2021 einen entsprechenden Bericht unter Einbeziehung der Länder und des Fachbeirats vorlegen, da zu diesem Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung aller Übergangsregelungen der Sechsten Änderungsverordnung ausreichende Erkenntnisse über die Wirkungen der Novellierung vorliegen dürften. Zur Vorbereitung dieses Berichts wird das Bundesministerium unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts und der Drogenbeauftragten eine Studie durchführen, die die Auswirkungen der Novellierung erfasst und die Ergebnisse bewertet.


Anmerkung:
Selten eine solche ministerielle Fehleinschätzung gelesen....
(Wobei dem Ministerium wohl NICHT die FEHLENTWICKLUNGEN der geräteherstellende Industrie vorgeworfen werden können. Und die PTB hat ihre (Nicht)Prüfmöglichkeiten bereits im Jahr 2004 (s.o.) offenbart.
Ob es bis zum 30. 06. 2021 dauern wird, mit dem Bericht????

Ich hoffe NICHT!



Gepostet am 20.11.2018 um 11:43 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112674#post112674


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