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[quote][i]Original von gmg:[/i]
Da müssen sich auch die Slotmachines in den sog. "staatlichen Spielcasinos" anstrengen, um solche Gewinne - wie sie aktuell im kleinen Spiel aufschlagen - zu werfen...[/quote]
Auch wenn niemand, weder Spieler und schon gar nicht die Aufsteller, Novos Gewinne in Horror-Höhe brauchen, so ist diese Aussage - mal wieder - völliger Unsinn. In staatlichen Spielbanken sind die Limits pro Spiel an den Slots 100 €, in einigen Spielbanken sogar 500 €, auch (und gerade) an Novos! Entsprechend sind die Höchstgewinne 50-mal bzw. sogar 250-mal höher als in Spielhallen, und zwar in Cash ohne Wartezeit.

Das nennt sich dann Kanalisierung im Sinne von §1 Nr. 2 GlüStV:
Ziele des Staatsvertrages sind [...]
durch ein [b]begrenztes[/b], eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken [...]
(Hervorhebung durch den Zitierenden)



Gepostet am 20.11.2018 um 07:46 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112667#post112667


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